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   BGH, 27.06.1973 - IV ZR 117/71   

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https://dejure.org/1973,4055
BGH, 27.06.1973 - IV ZR 117/71 (https://dejure.org/1973,4055)
BGH, Entscheidung vom 27.06.1973 - IV ZR 117/71 (https://dejure.org/1973,4055)
BGH, Entscheidung vom 27. Juni 1973 - IV ZR 117/71 (https://dejure.org/1973,4055)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Geltung des Territorialitätsprinzips bei privatrechtlichen Verträgen - Inlandsbezug eines privatrechtlichen Vertrages - Rechtsfolgen eines Verbotes der Stellenvermittlung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1973, 1010
  • DB 1973, 1744
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 01.06.1966 - VIII ZR 65/64

    Filmagent vermittelt Theatertournee

    Auszug aus BGH, 27.06.1973 - IV ZR 117/71
    Daß auch Künstler (Opernsänger) als Arbeitnehmer im Sinne des § 37 Abs. 1 AVAVG anzusehen sind, ergibt sich aus der 10. DVO z. AVAVG vom 23. März 1960, die die Gebühren für die Vermittlung von Künstlern festlegt, und ist auch bereits in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes anerkannt worden (BGHZ 46, 24; ebenso Draeger/Buchwitz/Schönefelder, Ktr. z. AVAVG 1961 Rn. 38 zu § 37).

    Im letzteren Falle wird angenommen, daß der Vertrag in der Regel nicht nichtig ist (vgl. BGHZ 46, 24, 26 m.w.N.).

    Diesem Ergebnis steht die Entscheidung des VIII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes in BGHZ 46, 24 nicht entgegenn, in der die Nichtigkeit des Provisionsversprechens verneint worden ist, das eine Schauspielerin einem Stellenvermittler für die Vermittlung einer Schauspieltournée erteilt hatte.

  • BGH, 25.06.1962 - VII ZR 120/61

    Rechtsanwälte-Ausführung und Rechtsfolgen verbotener Rechtsbesorgungen

    Auszug aus BGH, 27.06.1973 - IV ZR 117/71
    Das wäre aber ein unhaltbares Ergebnis, wie der Bundesgerichtshof bereits zu dem Fall verbotener Rechtsberatung ausgeführt hat (BGHZ 37, 258, 262).
  • BAG, 30.05.1969 - 5 AZR 256/68

    Arbeitsvertrag: Vermittlung des Arbeitnehmers durch ausländische Agentur -

    Auszug aus BGH, 27.06.1973 - IV ZR 117/71
    Nach alledem ist der Senat der Ansicht, daß das Verbot der Stellenvermittlung zwar nicht die Unwirksamkeit des Arbeitsvertrages nach sich zieht, den der Arbeitsuchende auf Grund der verbotenen Vermittlung mit dem Arbeitgeber abgeschlossen hat (BAG NJW 1969, 2111 und 1972, 973, 975), jedoch die Unwirksamkeit des Vermittlungs- und Provisionsvertrages, der die unerlaubte Tätigkeit und die Vereinbarung des dafür zu zahlenden Entgelts zum Gegenstand hat (ebenso Soergel/Siebert/Hefermehl BGB 10. Aufl. Rn. 36 zu § 134; Palandt/Heinrichs BGB 32. Aufl. Anm. 3 a (aa) zu § 134; wohl auch Pawlowski JZ 1966, 696 ff; ferner für den Fall der Vermittlung von Heimarbeitsverträgen OLG Frankfurt NJW 1965, 43 und für Leiharbeitsüberlassungsverträge BGH, Urteil vom 16. Dezember 1968 - VI ZR 194/67 - WM 1969, 404 zu Ziff. 4 - insoweit in NJW 1969, 661 und LM AVAVG Nr. 5 nicht mit abgedruckt -, Kühne, Das Vermittlungsmonopol der Bundesanstalt für Arbeit und die Begründung von Leiharbeitsverhältnissen, Diss.
  • BAG, 08.03.1972 - 5 AZR 378/70

    Rahmen-Vertrag - Gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung - Leiharbeitnehmer -

    Auszug aus BGH, 27.06.1973 - IV ZR 117/71
    Nach alledem ist der Senat der Ansicht, daß das Verbot der Stellenvermittlung zwar nicht die Unwirksamkeit des Arbeitsvertrages nach sich zieht, den der Arbeitsuchende auf Grund der verbotenen Vermittlung mit dem Arbeitgeber abgeschlossen hat (BAG NJW 1969, 2111 und 1972, 973, 975), jedoch die Unwirksamkeit des Vermittlungs- und Provisionsvertrages, der die unerlaubte Tätigkeit und die Vereinbarung des dafür zu zahlenden Entgelts zum Gegenstand hat (ebenso Soergel/Siebert/Hefermehl BGB 10. Aufl. Rn. 36 zu § 134; Palandt/Heinrichs BGB 32. Aufl. Anm. 3 a (aa) zu § 134; wohl auch Pawlowski JZ 1966, 696 ff; ferner für den Fall der Vermittlung von Heimarbeitsverträgen OLG Frankfurt NJW 1965, 43 und für Leiharbeitsüberlassungsverträge BGH, Urteil vom 16. Dezember 1968 - VI ZR 194/67 - WM 1969, 404 zu Ziff. 4 - insoweit in NJW 1969, 661 und LM AVAVG Nr. 5 nicht mit abgedruckt -, Kühne, Das Vermittlungsmonopol der Bundesanstalt für Arbeit und die Begründung von Leiharbeitsverhältnissen, Diss.
  • BGH, 10.12.1968 - VI ZR 194/67
    Auszug aus BGH, 27.06.1973 - IV ZR 117/71
    Nach alledem ist der Senat der Ansicht, daß das Verbot der Stellenvermittlung zwar nicht die Unwirksamkeit des Arbeitsvertrages nach sich zieht, den der Arbeitsuchende auf Grund der verbotenen Vermittlung mit dem Arbeitgeber abgeschlossen hat (BAG NJW 1969, 2111 und 1972, 973, 975), jedoch die Unwirksamkeit des Vermittlungs- und Provisionsvertrages, der die unerlaubte Tätigkeit und die Vereinbarung des dafür zu zahlenden Entgelts zum Gegenstand hat (ebenso Soergel/Siebert/Hefermehl BGB 10. Aufl. Rn. 36 zu § 134; Palandt/Heinrichs BGB 32. Aufl. Anm. 3 a (aa) zu § 134; wohl auch Pawlowski JZ 1966, 696 ff; ferner für den Fall der Vermittlung von Heimarbeitsverträgen OLG Frankfurt NJW 1965, 43 und für Leiharbeitsüberlassungsverträge BGH, Urteil vom 16. Dezember 1968 - VI ZR 194/67 - WM 1969, 404 zu Ziff. 4 - insoweit in NJW 1969, 661 und LM AVAVG Nr. 5 nicht mit abgedruckt -, Kühne, Das Vermittlungsmonopol der Bundesanstalt für Arbeit und die Begründung von Leiharbeitsverhältnissen, Diss.
  • BGH, 26.11.1980 - VIII ZR 50/80

    Ersteigerung eines Gemäldes für einen Dritten durch telegrafisch erteilten

    Richtet sich das Verbot nur gegen einen der beiden Geschäftspartner, so ist das Rechtsgeschäft in aller Regel nicht nichtig (BGHZ 46, 24, 26 m. Hinw. auf die st. Rspr. des Reichsgerichts; BGH Urteil vom 23. April 1968 - VI ZR 217/65 = LM BGB § 134 Nr. 56 = NJW 1968, 2286 [BGH 23.04.1968 - VI ZR 217/65] zu II 2; vgl. auch BGH Urteil vom 27. Juni 1973 - IV ZR 117/71 = LM BGB § 134 Nr. 70 zu 3 = WM 1973, 1024, 1026).

    In besonderen Fällen folgt die Nichtigkeit allerdings auch aus der Verletzung einseitig ausgerichteter Verbote, insbesondere wenn der Schutzzweck des Gesetzes anders nicht zu verwirklichen wäre, wie z.B. regelmäßig bei Verstößen gegen das Rechtsberatungsgesetz (BGHZ 37, 258, 262; 47, 364, 369; 61, 317, 324; BGH Urteile vom 9. Oktober 1975 - III ZR 31/73 = LM BGB § 607 Nr. 20 = JZ 1976, 479 zu I 3 b - und vom 21. Oktober 1976 - IV ZR 75/75 = LM BGB § 607 Nr. 21/22/23 = NJW 1977, 431 [BGH 21.10.1976 - III ZR 75/75] = WM 1977, 140 zu II 2 d) oder bei auf Wiederholung zielenden Verletzungen des Verbotes privater Arbeitsvermittlung (BGH Urteil vom 27. Juni 1973 aaO).

  • BGH, 19.02.1986 - IVa ZR 58/84

    Verstoß eines Provisionsversprechens gegen das Verbot der Arbeitsvermittlung

    Von diesen Grundsätzen ausgehend sind Rechtsprechung und Literatur der Ansicht, daß bei einem Verstoß gegen § 4 AFG (früher § 35 AVAVG) das dem Vermittler erteilte Provisionsversprechen grundsätzlich gemäß § 134 BGB nichtig ist (vgl. BGH Urt. vom 10.12.1968 - VI ZR 194/67 - WM 1969, 404, 405 unter 4; vom 23.10.1974 - IV ZR 7/73 = LM Nr. 1 zu § 4 ArbeitsförderungsG = MDR 1975, 126 = BB 1975, 96; vom 12.4.1978 - IV ZR 157/75 = WM 1978, 949; vgl. auch BGH Urt. vom 27.6.1973 - IV ZR 117/71 = LM Nr. 70 zu § 134 BGB = MDR 1973, 1010 = WM 1973, 1024 - Betrieb 1973, 1744 für den Fall wiederholter Vermittlung von Engagements eines Künstlers; BGB-RGRK Krüger-Nieland/Zöller 12. Aufl. Rdn. 43; Soergel/Hefermehl 11. Aufl. Rdn. 27; Staudinger/Dilcher 12. Aufl. Rdn. 16; MünchKomm/Mayer-Maly 2. Aufl. Rdn. 66; Erman/Brox 7. Aufl. Rdn. 21; Palandt/Heinrichs 45. Aufl. Anm. 3 a) aa) jeweils zu § 134 BGB; Erman/Werner 7. Aufl. Rdn. 35 zu § 652 BGB; BGB-RGRK Dehner 12. Aufl. Rdn. 1 zu § 655; Krebs AVAVG Rdn. 4 zu § 35; Schönfelder/Kranz/Wanka AFG Rdn. 4 und 5; Hennig/Kühl/Heuer AFG Rdn. 5; Knigge/Ketelsen/Marschall/Wittrock AFG Rdn. 8 jeweils zu § 4 AFG).

    So können Konzertengagements und Gastspielverträge in einem Ausmaß vermittelt werden, das weniger auf die Dauerbelastung durch das feste Engagement und die künstlerischen Fähigkeiten und physischen Kräfte des Künstlers Rücksicht nimmt als auf die Höhe der zu erzielenden Einnahmen, wenn diese, wie hier, den Maßstab für die Provision des Vermittlers bilden (vgl. BGH Urt. vom 27.6.1973 - IV ZR 117/71 - LM Nr. 70 zu § 134 BGB).

  • BGH, 23.10.1974 - IV ZR 7/73

    Abgrenzung von Arbeitnehmervermittlung und Arbeitnehmerüberlassung -

    Diese Ansicht findet ihre Stütze in der Entscheidung BGH WM 1969, 404 zu Ziff. 4 sowie in der Entscheidung des erkennenden Senats vom 27.06.1973 - IV ZR 117/71 - LM BGB § 134 Nr. 70 - WM 1973, 1024.
  • BSG, 30.11.1973 - 7 RAr 2/68
    betont, daß eine vom Monopol erfaßte Arbeitsvermittlung eindeutig dann vorliegt, wenn der von dem zuweisenden Unternehmer einem Dritten zugewiesene Arbeitnehmer - wenn auch nur für kurze Zeit - Arbeitnehmer.dieses Dritten wird; das ist aber bei den Klienten des Klägers, die Arbeitnehmer der Produzenten werden, der Fall° Der Entscheidung kann also keineswegs entnommen werden, daß eine über die Vermittlung sachlich und zeitlich hinausgehende Tätigkeit des Vermittlers für den - bereits vermittelten - Arbeitnehmer dieser Vermittlung den Charakter einer-vom Monopol erfaßten Arbeitsvermittlung nehme (vgl. auch BGH, Urt. v. 27.6"73 - IV ZR 117/71 --)° Bbensowenig kann ihr entnommen werden, daß eine solche Arbeitsvermittlung von vornherein auf einen einzelnen Vermittlüngsfall beschränkt sein müsse, die "laufende" Auch Vermittlung in jeweils kurzfristige oder sich überschneidende Beschäftigungen ist echte Arbeitsvermittlung.
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